Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) regelt den Schutz von Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden wollen.

Vorfälle und Information über Verstöße können über das folgende Kontaktformular abgegeben werden.

Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie hier.

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